Attraktives Mehrfamilienhaus in Berlin-Charlottenburg – Kapitalanlage mit Potenzial.
In einer der begehrtesten Lagen Berlins, im Herzen von Charlottenburg, steht dieses charmante Mehrfamilienhaus mit fünf Etagen. Die Immobilie bietet großzügigen Wohnraum für mehrere Parteien und überzeugt mit ihrem klassischen Dielenboden sowie zusätzlichem Stauraum im Keller. Ein gepflegter Garten rundet das Angebot ab und lädt zum Entspannen ein.
Beheizt wird das Gebäude durch eine moderne Gasheizung, die für eine effiziente Wärmeversorgung sorgt. Die exzellente zentrale Lage ermöglicht eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie eine hervorragende Infrastruktur mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten.
Zukunftspotenzial und Entwicklungsmöglichkeiten
Nach Abstimmung mit dem Bauamt bestehen attraktive Ausbauoptionen:
Dachgeschossausbau grundsätzlich erlaubt – unter Berücksichtigung der Berliner Dachvorgaben (max. 60° Dachneigung, Gauben, Terrassen und Dachfenster möglich)
Aufzuganbau für das Dachgeschoss möglich, mit spezifischen Vorgaben je nach Nutzung
Bauliche Kennzahlen gemäß Baunutzungsplan 1961: GFZ 1,5 (Erhöhung nach Absprache möglich), BMZ 6,0, Baustufe V/3
Balkonanbau und Dachgeschossaufteilung derzeit bis 31.12.2025 eingeschränkt, spätere Änderungen möglich
Dieses Objekt eignet sich hervorragend als sichere Kapitalanlage mit langfristigem Wertsteigerungspotenzial oder als großzügiges Domizil für eine große Familie.Nach Absprache mit dem Bauamt:
- Dachgeschossausbau ist grundsätzlich erlaubt
- dem zu Grunde liegenden Baunutzungsplan vom 1961 / Maß der Bauliche Nutzung
- GFZ 1,5 (mehr GFZ nach Absprache und Freigabe)
- Bebaubare Fläche 0,3
- Baustufe V/3
- Geschosszahl 5
- BMZ 6,0
- Ausbaukriterien - Berliner Dach - mit Dachneigung max. 60° vorne und hinten
- Dachelemente, wie Gauben, Terrassen, Dachfenster mit der Beachtung des Dach-
Kubaturs und auf die Regelung von mind. drei reihen Ziegel bei den v.g.
Dachelementen.
- Aufzug kann für das Dachgeschoss angebaut werden. Die Regelung für Aufzüge im
Erhaltungsgebiete zu beachten. Der Aufzug wird nur für das Dachgeschoss
gebaut, dann dürfen zwei Haltestellen mit einen Zwischenhalt als Notausstieg erfolgen.
Sollte der Aufzug für alle zugänglich sein, und mindestens über drei Haltestellen
erreichbar sein, so muss hier einen Vertrag mit dem Amt abgeschlossen werden,
dass der Aufzug für diesen zweck genutzt wird und vor allem darf der Aufzug
nicht überteuert sein)…
- Anbau der Balkone bis 31.12.2025 nicht erlaubt, danach kann sich die Lage ändern
- Aufteilung des ausgebauten Dachgeschosses ist (im Prinzip) bis 31.12.2025
NICHT ERLAUBT. Dies wird nach § 250 BauGB geregelt. (Bildung von Wohnungseigentum
in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten).
- Vorentwurf zur Absprache mit dem Amt ist zu empfehlen