Wie läuft der Kaufprozess einer Immobilie in Spanien ab?
Der Kaufprozess in Spanien beginnt typischerweise mit einer Reservierungsvereinbarung, gefolgt von einem privaten Kaufvertrag (Contrato de Arras) und endet mit der notariellen Beurkundung (Escritura Pública) und Eintragung ins Grundbuch. Wir begleiten Sie gerne durch jeden Schritt.
Welche Nebenkosten fallen beim Kauf und Unterhalt dieser Wohnung an?
Neben dem Kaufpreis müssen Sie mit Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Registergebühren, Anwaltskosten) von ca. 10-12% rechnen. Die laufenden Unterhaltskosten umfassen u.a. Grundsteuer (IBI), Müllgebühren, Gemeinschaftskosten (Comunidad) und Verbrauchsabhängige Kosten für Strom und Wasser.
Ist eine Besichtigung der Wohnung möglich und wie vereinbare ich diese?
Selbstverständlich! Eine persönliche Besichtigung ist jederzeit nach vorheriger Absprache möglich und sehr empfehlenswert. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um einen passenden Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen die Immobilie persönlich vorzustellen.
Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten für den Kauf in Spanien?
Ja, auch für den Kauf einer Immobilie in Spanien gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, sowohl über spanische als auch internationale Banken. Wir können Ihnen Kontakte zu erfahrenen Finanzierungsberatern vermitteln, die Sie umfassend zu den Konditionen und Voraussetzungen beraten.
Benötigt die Immobilie einen Energieausweis und welche Klasse hat sie?
Ja, in Spanien ist ein Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética) für den Verkauf von Immobilien Pflicht. Dieser gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes. Die genaue Energieklasse dieser Wohnung teilen wir Ihnen gerne bei Interesse mit.