Gibt es einen Bebauungsplan für dieses Grundstück?
Basierend auf Abstimmungen mit der Stadtplanung ist eine Bebauung mit bis zu drei Vollgeschossen straßenseitig und zwei Vollgeschossen in zweiter Reihe genehmigungsfähig. Das Grundstück bietet somit vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Stadtvillen-Konzepte.
Ist das Grundstück bereits erschlossen?
Ja, das Grundstück ist bereits voll erschlossen. Es sind keine zusätzlichen Erschließungs- oder Zuwegungsarbeiten erforderlich, was Ihnen Zeit und Kosten spart.
Welche Art von Bebauung ist hauptsächlich vorgesehen?
Die Geometrie und die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen eignen sich ideal für ein Stadtvillen-Konzept mit straßenseitiger Bebauung und ergänzender Bebauung in zweiter Reihe. Auch die Entwicklung von sozialen Wohnformen ist denkbar.
Muss der Altbestand auf dem Grundstück abgerissen werden?
Ja, das Grundstück ist nach Abriss des Altbestandes frei bebaubar. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Bauprojekt von Grund auf neu zu planen und zu gestalten.
Gibt es Informationen zum Bodenrichtwert oder zur Preisgestaltung?
Die aktuelle Preisgestaltung liegt am unteren Rand des geltenden Bodenrichtwerts, was dieses Angebot besonders attraktiv macht und ein ausgezeichnetes Entwicklungspotenzial verspricht.